Wir erläutern Ihnen gerne weitere Projekte unter Telefon 041 349 86 47
Mit einer Mindestspende von 20 Franken helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand zu beschränken.
Banküberweisung Blinden-Fürsorge Innerschweiz Kantonsstrasse 2 CH-6048 Horw Raiffeisenbank, 6048 Horw IBAN CH83 8118 6000 0021 8830 3
Postüberweisung: Postcheck-Konto 60-289-3 www.postfinance.ch
Als Jahresspender/in (Einmalspender/in) bekommen Sie von uns einmal jährlich einen Spendenbrief mit Einzahlungsschein. Sie erhalten keine weitere Post und bestimmen selbst, welchen Betrag Sie wann spenden wollen. Damit helfen Sie uns, Druck- und Portokosten einzusparen.
Ihr Nachlass für den BFVI. Auch wenn die Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebensende nicht immer leicht fällt: Wer sich rechtzeitig damit beschäftigt, kann auch über seinen Tod hinaus viel bewirken und benachteiligten Menschen etwas Lebensfreude spenden. Für gemeinnützige Organisationen sind Schenkungen und Legate eine unverzichtbare Existenzgrundlage.
Mit einem Legat an den Blinden-Fürsorge-Verein stellen Sie sicher, dass der BFVI sich auch in Zukunft für blinde und sehbehinderte Menschen in der Schweiz einsetzen kann. Wir garantieren Ihnen einen sinnvollen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Einsatz Ihres Nachlasses. In Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachleuten helfen wir Ihnen gerne, rechtliche und steuerliche Aspekte Ihrer Nachlassregelung sorgfältig zu planen.
Peter Vogel, Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation Telefon 041 349 86 47,
Der Tod eines geliebten Menschen ist oft Anlass für ein wohltätiges Engagement. Als Organisation, die seit mehr als 100 Jahren in den Kantonen Uri Schwyz, Zug, Luzern, Ob- und Nidwalden. tätig ist, bietet der BFVI Gewähr für einen sinnvollen und effizienten Einsatz Ihrer Kranzspende oder Trauerkollekte. Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit, den gesammelten Betrag gezielt für ein konkretes Projekt des BFVI zu stiften. Gerne beraten wir Sie persönlich.
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